Dienstgradabzeichen der Feuerwehren in Hessen

Mannschaften

Feuerwehrmann/frauanwärter

Voraussetzung: Tauglichkeit für den Feuerwehrdienst

Feuerwehrmann/frau

Voraussetzung: Grundlehrgang, Zwei Dienstjahre in einer Einsatzabteilung

Oberfeuerwehrmann/frau

Voraussetzung: Truppführerlehrgang, ein Sonderlehrgang, drei Dienstjahre

Hauptfeuerwehrmann/frau

Voraussetzung: Truppführerlehrgang, zwei Sonderlehrgänge, vier Dienstjahre

Führungskräfte

Löschmeister(in)

Voraussetzung: Gruppenführerlehrgang, drei Sonderlehrgänge, vier Dienstjahre

Oberlöschmeister(in)

Voraussetzung: Gruppenführerlehrgang, vier Sonderlehrgänge,

fünf Dienstjahre, regelmäßige Fortbildung GZ/ZF

Hauptlöschmeister(in)

Voraussetzung; Zugführerlehrgang, vier Sonderlehrgänge,

fünf Dienstjahre, regelmäßige Fortbildung GF/ZF

Brandmeister(in)

Voraussetzung: Zugführerlehrgang, fünf Sonderlehrgänge,

sechs Dienstjahre, regelmäßige Fortbildung GF/ZF

Oberbrandmeister(in)

Voraussetzung: Führer(in) von Verbänden, fünf Sonderlehrgänge,

sieben Dienstjahre, regelmäßige Fortbildung GF/ZF

Hauptbrandmeister(in)

Voraussetzung: VB-Lehrgang für Führungskräfte, fünf Sonderlehrgänge,

acht Dienstjahre, regelmäßige Fortbildung GF/ZF

Funktionsabzeichen

Stellvertretende(r) Wehrführer(in)

Stellvertretende(r) Stadtbrandinspektor(in)

Wehrführer(in)

Stadtbrandinspektor(in)

Stellvertretende(r) Kreisbrandinspektor(in)

Kreisbrandinspektor(in)

 

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